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EU AI Act

Die erste europäische KI-Verordnung

»Der AI Act bietet Unternehmen, die Künstliche Intelligenz bereits einsetzen oder ihren Einsatz planen, Leitplanken zur Orientierung. Nun ist es wichtig, die europäische KI-Verordnung so auszugestalten, dass die Unternehmen eine Planungssicherheit bekommen und den innovativen Einsatz von KI voranbringen können.« – Dr. Christian Temath, Geschäftsführer KI.NRW

AI Act: Was Unternehmen jetzt wissen müssen

Die Europäische Union hat am 21. Mai 2024 die erste europäische KI-Verordnung verabschiedet, den sogenannten AI Act (zum Gesetzestext). KI.NRW hilft Unternehmen dabei, sich einen Überblick zu verschaffen, wie sie die Vorgaben aus dem AI Act erfüllen können und wo sie mit ihren Fragen Unterstützung erhalten. Nachfolgend haben wir die wichtigsten FAQ zusammengestellt:

Was regelt der AI Act und zu welchem Zweck?

Der AI Act, zu Deutsch »Verordnung über Künstliche Intelligenz« oder KI-Verordnung, ist das erste transnationale Gesetz zur Regulierung Künstlicher Intelligenz. Ein Anliegen der Europäischen Union ist es, EU-Bürger*innen vor möglichen negativen Auswirkungen von KI-Anwendungen zu schützen und gleichzeitig die Innovation im Bereich vertrauenswürdiger Künstlicher Intelligenz zu fördern. Ein EU-weit einheitlicher Rechtsrahmen soll den grenzüberschreitenden freien Verkehr KI-gestützter Waren und Dienstleistungen gewährleisten und gleichzeitig ein hohes Maß an Schutz für Gesundheit, Sicherheit und die Grundrechte sicherstellen.

Was ist Künstliche Intelligenz im Sinne der KI-Verordnung?

Die KI-Verordnung legt zwei wesentliche Definitionen rund um KI zugrunde:

    • Es ist ausgelegt für einen in unterschiedlichem Grade autonomen Betrieb,

    • kann nach seiner Betriebsaufnahme anpassungsfähig sein und

    • leitet aus den erhaltenen Eingaben für explizite oder implizite Ziele ab, wie Ausgaben, z. B. Vorhersagen, Inhalte, Empfehlungen oder Entscheidungen, erstellt werden. -> Art. 3 AI Act

    • Dieses weist eine erhebliche allgemeine Verwendbarkeit auf,

    • ist in der Lage, ein breites Spektrum unterschiedlicher Aufgaben kompetent zu erfüllen und

    • kann in eine Vielzahl nachgelagerter Systeme oder Anwendungen integriert werden. -> Art. 3 AI Act

Ist der AI Act bereits im vollen Umfang anwendbar?

Die KI-Verordnung ist am 1. August 2024 in Kraft getreten. Verbote und Verpflichtungen erlangen nun schrittweise Gültigkeit:

  • Nach sechs Monaten (2. Februar 2025) sind KI-Systeme mit inakzeptablem Risiko verboten.
  • Nach zwölf Monaten (2. August 2025) werden Governance-Regeln und die Verpflichtungen für KI-Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck wirksam.
  • Nach 24 Monaten (2. August 2026) wird der Großteil der Regelungen wirksam, etwa für Hochrisiko-KI-Systeme nach Annex III.
  • Nach 36 Monaten (2. August 2027) greifen Vorschriften für Hochrisiko-KI-Systeme, die über sektorale Harmonisierungsvorschriften von der Regulierung betroffen sind.

Wie verschaffen Sie sich als Unternehmen einen Überblick und wie erfüllen Sie Ihre Vorgaben aus dem AI Act?

Insbesondere Unternehmen empfehlen wir, sich einen soliden Überblick über den KI-Einsatz zu verschaffen und zu prüfen, ob der Gesetzgeber Ihnen Pflichten auferlegt. Welche einzelnen Schritte dafür nötig sind, angefangen bei einer Inventur der genutzten KI-Anwendungen bis zur Prüfung der Risikokategorie, können Sie ausführlich in dem AI Act Infopapier von KI.NRW nachlesen. Dort erfahren Sie ebenfalls, was bei KI-Anwendungen mit keinem bis einem überschaubaren Risiko zu tun ist, aber auch bei solchen, die unter die Hochrisiko-Kategorie fallen.

Wo erhalten Sie von offizieller Seite Unterstützung?

Die EU-Kommission hat mit dem European AI Office bereits eine zentrale Aufsichtsbehörde für Künstliche Intelligenz benannt. Schwerpunkt seiner Arbeit sind KI-Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck (GPAI): Es wird hier Bewertungen durchführen, Informationen und Maßnahmen von Anbietern verlangen und Sanktionen verhängen. Darüber hinaus wird es die Leitungsgremien in den Mitgliedstaaten bei ihren Aufgaben unterstützen, die internationale Zusammenarbeit im Kontext vertrauenswürdiger KI fördern und die Durchsetzung des AI Acts unterstützen. Das Büro befindet sich zurzeit im Aufbau, führt aber jetzt schon Informationsveranstaltungen durch und hält Infos rund um den AI Act vor. Kontakt für allgemeine Anfragen: CNECT-AIOFFICE@ec.europa.eu.

Nur ein Teil der Marktaufsicht (insbesondere die Überwachung von GPAI) wird zentral durch das AI Office der EU-Kommission umgesetzt. Der Großteil der Aufsicht obliegt den Mitgliedsstaaten. Mit Stand 1. November 2024 ist noch unklar, welche Behörde in Deutschland mit der Durchsetzung des AI Acts beauftragt wird. In den Medien diskutierte Kandidaten sind die Bundesnetzagentur, die Datenschutzkonferenz von Bund und Ländern, das Bundeskartellamt, das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik und der Bundesbeauftragte für Datenschutz und die Informationsfreiheit. Bis zum 1. August 2025 muss eine nationale Aufsicht festgelegt werden.

Aktuelles zum AI Act

Neues AI Act Infopapier
Die europäische KI-Verordnung auf einen Blick – Was Unternehmen jetzt wissen müssen
Veranstaltungen
Events für Unternehmen rund um den AI Act gibt es im KI.NRW-Veranstaltungskalender
ZERTIFIZIERTE KI
Das KI.NRW-Flagship-Projekt ZERTIFIZIERTE KI kümmert sich unter anderem um Fragen zum AI Act
Beratungsangebote
Verschiedene Workshopformate unterstützen Unternehmen bei der Umsetzung des AI Acts

Weitere Angebote für Unternehmen von KI.NRW

Die Kompetenzplattform KI.NRW begleitet Unternehmen mit verschiedenen, kostenfreien Angeboten beim Start ihrer KI-Reise. Dazu zählen beispielsweise Erstberatungen wie unsere KI.Sprechstunde, aber auch der KI.Kick-off. In diesem Einführungsvortrag berichten wir in 90 Minuten, was Künstliche Intelligenz ausmacht. Im Format AI.Shadowing gehen unsere Expert*innen direkt in die Unternehmen und beobachten Prozesse und Abläufe, um dann KI-Potenziale zu identifizieren, zu bewerten und nutzbar zu machen. In Workshopformaten wie dem AI Design Sprint™ erarbeiten wir gemeinsam mit den Mitarbeitenden eines Unternehmens ein konkretes Konzept für einen KI-Anwendungsfall.

Disclaimer: Die Informationen auf dieser Internetseite sollen eine erste Orientierung geben. Sie stellen keine Rechtsberatung dar und können eine individuelle Beratung nicht ersetzen. Wir bemühen uns um Aktualität und inhaltliche Richtigkeit, dennoch kann der Inhalt unvollständig oder fehlerhaft sein. Stand der Informationen: 1. November 2024